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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2007 - 8 A 955/07.A |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 8 A 955/07.A (https://dejure.org/2007,40941)
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylVfG § 73 Abs. 2 a
Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Ermessen, Rückwirkung, Altfälle, Vertrauensschutz, Zuwanderungsgesetz
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- BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2007 - 8 A 955/07
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - entschieden, dass § 73 Abs. 2 a AsylVfG auf den nach dem 1. Januar 2005 ausgesprochenen Widerruf einer vor diesem Zeitpunkt unanfechtbar gewordenen Anerkennung (Alt-Anerkennung) mit der Maßgabe Anwendung findet, dass die darin vorgesehene neue Drei-Jahres-Frist; nach deren Ablauf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge spätestens erstmals die Widerrufsvoraussetzungen prüfen muss, erst vom 1. Januar 2005 an zu laufen beginnt.